Anpassung Gebührenordnung

Bei der Gebührenordnung wurden Anpassungen vorgenommen. Die Kirchenpflege hat die Gebührenordnung mit Beschluss Nr. 299 vom 18. März 2025 angenommen. Die Ordnung tritt per 1. Mai 2025 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der amtlichen Publikation an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, c/o Michel Destraz, Präsident, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Icon Tarifordnung (148KB)

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Dorfstrasse 10
8197 Rafz
Tel043 433 53 16
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