Anpassung Gebührenordnung

Bei der Gebührenordnung wurden Anpassungen vorgenommen. Die Kirchenpflege hat die Gebührenordnung an der Kirchenpflegesitzung vom 18.04.23 abgenommen. Die Ordnung tritt per 01.05.23 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, Michel Destraz, Präsident, Wilenhofstrasse 14, 1885 Winkel,  schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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Reformierte Kirchgemeinde Rafz
Dorfstrasse 10
8197 Rafz
Tel043 433 53 16
E-Mailsekretariat@refkirche-rafz.ch

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