Anpassung Läutordnung

Bei der Läutordnung wurden Anpassungen vorgenommen. Die Kirchenpflege hat die Läutordnung mit Beschluss Nr. 285 vom 11. Februar 2025 und mit Beschluss Nr. 305 vom 22. Februar 2025 angenommen. Die Ordnung tritt per 1. April 2025 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der amtlichen Publikation an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, c/o Michel Destraz, Präsident, Wilenhofstrasse 14, 8185 Winkel, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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Reformierte Kirchgemeinde Rafz
Dorfstrasse 10
8197 Rafz
Tel043 433 53 16
E-Mailsekretariat@refkirche-rafz.ch

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